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Wohnimmobilien | Anlage- und Gewerbeimmobilien 06081 686 117

von Peter Ludl

Was bringt das Jahr 2021 für die Immobilienbranche?

Fünf Fragen an Heino Stocks, Geschäftsführer der immo-plus Gesellschaft für Immobilienvermittlung in Usingen.

von Peter Ludl

Immobilienspezialist Stocks steht in diesem Interview zum Jahreswechsel Rede und Antwort. Der Geschäftsführer bringt seine Überlegungen und Gedanken zu den Zukunftsaussichten der Branche in fünf Antworten auf den Punkt.

Herr Stocks, brauche ich nach der neuen Gesetzeslage, die wir bereits in einem ausführlichen Blogbeitrag beleuchtet haben überhaupt noch einen Makler?

Geschäftsführer Stocks: Ein Qualitätsmakler ist sozusagen ein „Kümmerer“ für das Immobilienanliegen von Verkäufer und Käufer gleichermaßen. Ich fasse die zahlreichen Gründe für die Beauftragung eines Maklers in zehn kurzen Sätzen zusammen, die auch der Immobilienverband Deutschland (IVD) nennt.

  • Wir bieten Kompetenz, Orientierung und Sicherheit
  • Wir kümmern uns um den Papierkram
  • Wir setzen Ihre Immobilien in Szene
  • Wir haben das Netzwerk
  • Wir kennen den Wert Ihrer Immobilie
  • Wir schützen Ihre Privatsphäre
  • Wir sind günstiger als Sie glauben
  • Wir helfen bei Streitigkeiten
  • Wir haften für Beratungsfehler
  • Wir sind Mitglied im Immobilienverband IVD Bundesverband

Zu jedem dieser einzelnen Punkte gibt es natürlich viel zu sagen. Aber ich denke, dass sich der Leser jetzt schon bereits ein gutes Bild machen kann.

Herr Stocks, sind in der Rhein-Main-Region und speziell im Hochtaunuskreis Trends im Immobilienmarkt erkennbar?

Geschäftsführer Stocks: Die Nachfrage ist immer noch deutlich höher als das Angebot. Wir registrieren hier vor allem eine vermehrte Nachfrage nicht nur von jungen Familien, die aus der Stadt in das Umfeld ziehen möchten. Das ist neben teils besserer Wohnqualität und dem vielleicht schöneren Lebensraum für die Kinder auch der Tatsache geschuldet, dass Wohnungen und Häuser in den Ballungsgebieten nicht mehr bezahlbar sind. Insofern erwarte ich für unser Unternehmen immo-plus auch in 2021 eine gute Geschäftsentwicklung (und lächelt zufrieden). Die uns zur Vermarktung anvertrauten Immobilien und Grundstücke kommen häufig nicht einmal in die Vermarktung über Internetportale oder sonstige Inserate, sondern finden oft schon Kaufinteressenten beziehungsweise Käufer aus unserer umfangreichen Datei mit bereits vorgemerkten Kunden.

Herr Stocks, welchen Einfluss hat die Corona-Krise bisher auf den Immobilienmarkt? Hier denke ich speziell an Geschäftsimmobilien wegen eines neuen Trends zum Homeoffice. In der Zeitung „Die Zeit“ habe ich von leerstehenden Büroflächen gelesen.

Geschäftsführer Stocks: Diese neuartigen Entwicklungen sind Auswirkungen der Corona-Pandemie. Während der Ausgangsbeschränkungen haben zahlreiche Unternehmen ihren Mitarbeitern das Arbeiten im Homeoffice ermöglicht und die Arbeitsplätze dort sogar manchmal gut ausgestattet. Diese neue Art der Arbeitsweise wird sicher auch nach der Pandemie für viele Mitarbeiter interessant bleiben und das wiederum wird bestimmt  Auswirkungen auf die sonst benötigten Büroflächen von Unternehmen haben; und höchst  wahrscheinlich auch auf die Wohnfläche und Anzahl der Zimmer bei Wohnungen oder Häusern von Mitarbeitern.

Herr Stocks, sie haben doch sicher den gesamtdeutschen Immobilienmarkt im Blick, was können Sie hierzu sagen?

 

Geschäftsführer Stocks: Ja, das stimmt, die Immobiliensituation in Deutschland habe ich stets im Blick. Da zeichnet sich ein klares Bild ab. In den Städten gibt es immer weniger freie Wohnungen. Hierzu gibt es sogar Studien, die eindeutig aussagen, dass im urbanen Umfeld dringender Bedarf an Neubauten besteht. Aber auch die Anbindung an das Umland habe laut dieser Studie deutlichen Verbesserungsbedarf. Während in ländlichen Regionen viele Wohnungen leerstehen, insbesondere in Ostdeutschland, gibt es in vielen deutschen Städten praktisch keinen Leerstand mehr.

Eine Studie des Analysehauses Empirica und der Immobilienfirma CBRE, die im Dezember 2020 im Handelsblatt veröffentlicht wurde, hat ergeben: Ende 2019 standen nur rund 2,8 Prozent oder fast 603.000 Wohnungen in Deutschland leer. Die Verteilung des Leerstands ist aber höchst unterschiedlich. In Frankfurt und München ist die Leerstandsquote mit je 0,2 Prozent am niedrigsten, gefolgt von Freiburg (0,3 Prozent), sowie Münster und Darmstadt (jeweils 0,4 Prozent). Viele freie Wohnungen gabt es dagegen im rheinland-pfälzischen Pirmasens (9,3 Prozent) sowie in Chemnitz und Frankfurt/Oder (8,4 Prozent). Hingegen sind Wohnungen in der Region Leipzig und im Berliner Umland nachgefragt.

Herr Stocks, viele Einzelhändler sind durch die ständigen Lockdowns existenziell gefährdet. Hat das nachhaltige Auswirkungen auf die Immobilienbranche?

Geschäftsführer Stocks: Nicht nur der Einzelhandel ist davon betroffen, ich denke hier auch an die Gastronomie oder Betreiber von Hotels und zum Beispiel an Clubs und Musikkneipen. Sie alle können nichts dazu, wenn der Staat zur Sicherheit der Bevölkerung ihre Geschäfts- und Veranstaltungsräume schließen lässt, obwohl viele von ihnen schon viel Geld in passende Hygienemaßnahmen investiert hatten. Die laufenden Fixkosten gehen schließlich trotz vermindeter oder überhaupt keiner Einnahmen weiter. Einer der größten Posten ist hier meist die monatlich zu zahlende Miete oder Pacht. Vor allem in zentralen Lagen haben Vermieter in den vergangenen Jahren immer höhere Preise verlangt, sodass viele Einzelhändler und auch andere unter hohem Kostendruck stehen.

Jetzt will der Gesetzgeber für Erleichterung sorgen, indem sich Gewerbetreibende auf eine Corona-bedingte Schließung durch die Regierung berufen können sollen, wenn sie ihren Vertrag neu verhandeln wollen. Demnach könnte die Miete gemindert oder gestundet werden oder der Vertrag sogar komplett aufgelöst werden. Dazu gibt es einen aktuellen Artikel in der Zeitung „Die Welt“. Demnach liege der Redaktion eine entsprechende Formulierungsvorlage für das Gesetzgebungsverfahren vor.

Im Klartext heißt es dort: Gewerbemieter könnten – in Absprache mit dem Vermieter – auch die Miete herunterfahren. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Die Vertrags-Nachverhandlung ist zudem eine Frage des Einzelfalls. Außerdem gibt es hier zahlreiche Bedingungen, die zunächst erfüllt sein müssen. Dies alles in diesem Interview zu erörtern, würde den Rahmen sprengen.

Nicht nur in der Immobilienwirtschaft steht man diesem Gesetz allerding kritisch gegenüber. Es liegt doch auf der Hand. Nicht nur private Vermieter könnten durch Mietkürzungen in eine finanzielle Schieflage geraten. Auch größere institutionelle Anleger, wie Fonds oder Pensionskassen, die in den vergangenen Jahren ihre Immobilienportfolios ausgebaut haben.

Herr Stocks, ich bedanke mich für das Interview.

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